Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei der Vermietung von möblierten Wohnungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei Anmietung einer möblierten Wohnung von
Jörn Seidenschnur, Seepromenade 60, 14476 Potsdam
– nachfolgend „Vermieter“ genannt,
und Mietern, die eine oder mehrere möblierte Wohnungen befristet mieten.
Die Regelungen der AGB gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter eine komplette geschlossene Unterkunft („Mietobjekt“), die im Mietvertrag bzw. der Rechnung präzisiert wird.
(2) Die Unterkunft wird eine definierte Anzahl von Personen vermietet. Kinder ab 3 Jahren zählen als volle Person. Bei Überbelegung steht dem Vermieter eine Gebühr von 50 EUR pro Nacht pro unberechtigten Gast für den gesamten Mietzeitraum zu. Andere Rechte des Vermieters, insbesondere eine ausserordentliche Kündigung des Vertrags wegen Verstosses gegen die vereinbarten Bedingungen, bleiben davon unberührt.
(3) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Das Rauchen ist sowohl in der Wohnung als auch dem Hausflur strengstens untersagt. Sollte gegen das Rauchverbot verstoßen werden, ist der Vermieter berechtigt, die gesondert erforderlichen Reinigungskosten, mindestens 250 EUR brutto, in Rechnung zu stellen. Weitere Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, insbesondere für den Ersatz von Einrichtung oder die Störung anderer Mietverhältnisse.
(4) Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
(5) Das Mietobjekt ist vollständig ausgestattet und möbliert. Es werden keine Handtücher gestellt!
(6) Gegebenenfalls wird die Mitbenutzung von Gemeinschafts-Einrichtungen vereinbart, insbesondere geteilte Waschmaschinen und Wäschetrockner im Gemeinschaftsbereich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Nutzung, insbesondere nicht für die icherheit von in Gemeinschaftsräumen aufbewahrten Kleidungsstücken während des Waschvorgangs.
(7) Bei Anreise werden dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel übergeben. Der Verlust eines Schlüssels wird nach Aufwand (insbesondere bei Schliesssystemen), mindestens aber pro Schlüssel mit 150 Euro berechnet.
(8) Während des Aufenthaltes wird keine Reinigung durch den Vermieter durchgeführt.
(9) Der Mietvertrag kommt zustande durch einen Mietvertrag. Eine vom Gast unterzeichnete Rechnung und Buchungsbestätigung ist einem Mietvertrag gleich zu setzen. Der Mietvertrag wird gültig, wenn der Vermieter dem Mieter die Rechnung mit der Buchungsbestätigung zugesendet hat und der Mieter innerhalb von 48 Stunden entweder die Rechnung und Buchungsbestätigung unterzeichnet hat oder die Überweisung des vollen fälligen Betrages für die gesamte Mietdauer, mindestens aber für den ersten Monat getätigt hat.
2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Die Wohnung ist gemäß 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB lediglich zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Der Vermieter vermietet das Mietobjekt nur im Rahmen des vorübergehenden Gebrauchs. Für den Mieter besteht ein vorübergehender Sonderbedarf, der durch die Anmietung der voll möblierten Mietsache im Rahmen des 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB gedeckt werden soll. Der Mieter bestätigt einen vorübergehenden Sonderbedarf aufgrund eines zeitlich begrenzen Arbeitseinsatzes außerhalb der Gegend seines Wohnsitzes.
Ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Es kann jedoch der Mieterin/ dem Mieter eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung lt. BGB § 543.
Setzt die Mieterin/ der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. BGB § 545 findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden.
(2) Das Mietobjekt wird zeitlich befristet vermietet.
(3) Die Anreise kann am Anreisetag frühestens um 17:00 Uhr erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(4) Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(5) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder Verwalter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter/ Verwalter auszuhändigen.
3 Mietpreis
(1) Die vereinbarte Miete beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7% ermäßigt).
(2) Für die Endreinigung wird gegebenenfalls ein einmaliger Betrag erhoben.
(3) Auf Wunsch stellt der Vermieter eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.
4 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Mietpreis ist nach Unterschrift unter den Mietvertrag zu 100% fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(2) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.
(3) Sollte der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters am Tage des Mietbeginns noch nicht erfolgt sein, so hat der Vermieter das Recht, den Zugang zu verweigern.
5 Daten der Gäste (Melderecht)
Der Mieter muss dem Vermieter spätestens 24 Stunden VOR dem Mietbeginn die Daten aller Gäste mitteilen, die aufgrund deutscher Rechtslage vom Vermieter zu dokumentieren sind. Dies ist (für alle Geäste):
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Nationalität
- Wohnadresse
- Personalausweis Nummer
Zudem muss bei Gästen deutscher Nationalität eine Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses vorliegen. Bei Gästen aus dem Ausland, auch dem EU Ausland, müssen alle Personalausweise als Photokopie vorliegen.
Der Vermieter kann aus rechtlichen Gründen keinen Zugang zur gemieteten Wohnung gewähren bis diese Daten nicht dokumentiert sind. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen von allen Gästen vorliegen.
6 Rücktritt vom Vertrag & Aufenthaltsabbruch
(1) Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt
– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
– danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Mietpreises.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(4) Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(5) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
7 Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Verwalter in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietzeit.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten. Diese wird dem Mieter bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Insbesondere ist das Rauchen und Vaporisieren (elektrische Zigaretten) in allen Innenräumen, also Wohnung und Hausflur verboten. Die Ruhezeit ist von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr, soweit nicht anders vereinbart. Die Veranstaltung von Partys ist untersagt.
8 Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
10 Rechtswahl & Gerichtsstand
Diese AGB und die Mietverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Stand der AGB: 20. Dezember 2024