Sie erwarten zu Recht eine saubere, schöne Wohnung und einen erholsamen Schlaf. Daher müssen von allen Bewohnern diese Hausregeln eingehalten werden:

  1. Rauchen inkl. Vaporisieren / e-Zigaretten in der Wohnung und im Hausflur ist streng verboten. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot in Innenräumen haftet der Gast für die besonderen Reinigungskosten, mindestens aber 250,00 EUR.
  2. Check-in Zeit ist ab 17:00 Uhr. Bei späterer Anreise kann das Check-in ggf. nicht garantiert werden und es ist unbedingt Rücksprache mit dem Gastgeber zu halten. Eine frühere Anreise kann manchmal ermöglicht werden.
  3. Der Check-out ist bis spätestens 10:00 Uhr vorzunehmen. Bei einem verspäteten check-out kommt es in der Regel zu besonderen Kosten. Der Gast haftet für zusätzliche Kosten, z.B. einer gesonderten Anfahrt zur Reinigung oder die Buchung von Ersatzunterkünften / Hotel für nachfolgende Gäste.
  4. Die Wohnung ist nur für die gebuchte Anzahl der Gäste zu benutzen. Wenn mehr Gäste als in der Buchung angegeben die Wohnung nutzen, verpflichtet sich der buchende Gast eine zusätzliche Gebühr von 50,00 EUR pro Person und Nacht zu zahlen.
  5. Ruhezeit ist zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr. Insbesondere zu dieser Nachtzeit ist besondere Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen und jeder Lärm zu vermeiden, insbesondere lauter TV oder Radio und laute Gespräche.
  6. Haustiere sind verboten. Bei Assistenztieren muss der Gast sich vorher an den Vermieter wenden. Sollten der Gast Haustiere mitbringen, haftet der Gast für die besonderen Reinigungskosten, mindestens aber 250,00 EUR.
  7. Wenn der Gast aus Fürstenwalde (Spree) kommt, ist eine Buchung nur nach Rücksprache mit dem Gastgeber und ausdrücklicher Genehmigung möglich.
  8. Illegale Tätigkeiten sind in der Wohnung und im Haus verboten.
  9. Haftung für Inventar und Schlüssel: Der Gast haftet für Schäden und Verlust an Wohnung, Einrichtung und Schlüssel. Beschädigte Einrichtung wird zum Wiederbeschaffungspreis abgerechnet, sofern nicht ein schon vorher bestehender Mangel nachgewiesen wird. Verlorene Schlüssel werden zu 50 EUR pro Schlüssel abgerechnet.